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Vielen Dank an alle Spender, die durch verschiedene Aktionen Geld für die Stiftung zur Verfügung stellen!

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Ihr möchtet die Arbeit der Bürgerstiftung Markt Thalmässing dauerhaft unterstützen?

Vielen Dank dafür. Gerne könnt Ihr die Zwecke der Stiftung mit

  • einer Zuwendung per Überweisung,
  • regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
  • einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung oder
  • Ihrer Namensstiftung zu Gunsten der Bürgerstiftung Markt Thalmässing in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd unterstützen.

Ihr wollt spenden?

Bitte nutzt für Eure Zuwendung unser Stiftungskonto:

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd

IBAN DE19 7645 0000 0232 3231 47, BIC BYLADEM1SRS

Zahlungsempfänger

  • „Bürgerstiftung Markt Thalmässing“ oder  
  • Stiftung „LiLuS - Stiftung für Thalmässing“ oder
  • „Georg-Küttinger-Stiftung“

Achtung: Bitte IMMER folgende Punkte angeben!

Verwendungszweck

Zuwendung oder Spende, Name, Vollständige Anschrift

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Rechtliche Informationen

Hinweis auf Unterstiftungen 

Die "Bürgerstiftung Markt Thalmässing", die "Leben im Land um Stauf (LiLuS) - Stiftung für Thalmässing" und die "Georg-Küttinger-Stiftung" werden als Unterstiftungen in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken Süd“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Zuwendungsbestätigung/ Einordnung der Zuwendungen

Die Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden. Übersteigt die Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte gebt im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Euren Namen und die vollständige Anschrift an.

Allgemeiner Hinweis zur Stiftergemeinschaft

Gemeinsam: Die Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ bündelt das Wirken vieler Stifter und Förderer in unserer Region für verschiedenste Zwecke unter einem Dach. Stifter haben die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in der Region mit Ihrer persönlichen Namensstiftung, mit Zuwendungen zum Stiftungsvermögen oder durch Zuwendungen zur zeitnahen Zweckverwirklichung (Spenden) zu unterstützen.

Individuell: Stifter in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ bestimmen bei einer Stiftung im eigenen Namen individuell die zu fördernden steuerbegünstigten Einrichtung(en). Das Spektrum reicht von Jugendhilfeeinrichtungen und Sport über Gesundheitswesen und Schulen bis zum Naturschutz. Der Stiftungszweck kann jederzeit an geänderte Bedingungen angepasst werden. Die Errichtung einer Stiftung im eigenen Namen in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ ist mit wenigen Unterschriften ganz einfach möglich.

Persönlich: Die Stiftung in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ kann den Namen der Stifter tragen oder kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Stifter können ihre Stiftung persönlich repräsentieren oder anonym für unser Gemeinwohl wirken.

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